Die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung soll die Frau in ihrer Entscheidungsfindung unterstützen. Das Recht zur Entscheidung liegt allein bei der Frau – niemand darf sie zum Abbruch oder Austragen der Schwangerschaft zwingen. Das Beratungsgespräch kann die Frau für ihre persönlichen Themen/Anliegen nutzen. Auf Wunsch erhält sie Informationen sowohl zum Schwangerschaftsabbruch, als auch zur Fortsetzung der Schwangerschaft.
Weiterführende Informationen finden Sie auch in der Broschüre des Landesverbandes donum vitae NRW "Schwanger - und jetzt ein Kind?".
Sie wollen unsere Unterstützung? Dann nehmen Sie Kontakt mit einer unserer Beraterinnen auf.