Sie sind schwanger und wissen nicht, wie es weiter gehen soll?

Wir hören zu. Wir helfen. Wir haben Schweigepflicht.

Die gesetzlich vorgeschrieben Schwangerschaftskonfliktberatung soll die Frau in ihrer Entscheidungsfindung unterstützen. Das Recht zur Entscheidung liegt allein bei der Frau – niemand darf sie zum Abbruch oder Austragen der Schwangerschaft zwingen. Das Beratungsgespräch kann die Frau für ihre persönlichen Themen/Anliegen nutzen. Auf Wunsch erhält sie Informationen sowohl zum Schwangerschaftsabbruch, als auch zur Fortsetzung der Schwangerschaft.

Weiterführende Informationen finden Sie auch in der Broschüre des Landesverbandes donum vitae NRW "Schwanger - und jetzt ein Kind?".

Sie wollen unsere Unterstützung? Dann nehmen Sie Kontakt mit einer unserer Beraterinnen auf.